Leistungsbewertung im Fach Englisch
Eingangsstufe/Sekundarstufe I
Mündliche und schriftliche Leistungen werden im Verhältnis 50% zu 50% gewertet.
Die schriftlichen Leistungen ergeben sich aus den Klassenarbeiten (Lernzielkontrollen), die im Laufe eines Schuljahres geschrieben werden. Lernzielkontrollen überprüfen die funktionalen kommunikativen Kompetenzen des Hör und Hör/Sehverstehens, Leseverstehens, Schreibens und der Sprachmittlung. Grammatik wird anhand von Kontexten abgeprüft. Im Rahmen der Klassenarbeiten müssen während des Schuljahres alle Kompetenzen etwa gleich stark abgeprüft werden.
In den Klassen 5 bis 8 überprüft die letzte Lernzielkontrolle in einer Jahresabschlussarbeit die wichtigsten Lernstoffe des ganzen Schuljahres.
Die Bewertung schriftlicher Arbeiten findet auf der Grundlage von Rohpunkten statt. Dabei wird in der Regel folgendes Schema angewendet:
| 100 - 92 % |
sehr gut |
| 91 - 81 % |
gut |
| 80 - 67 % |
befriedigend |
| 66 - 50 % |
ausreichend |
| 49 - 30 % |
mangelhaft |
| 29 - 0 % |
ungenügend |
Zu den mündlichen Leistungen zählen die Beiträge zum Unterrichtsgespräch, die Anfertigung von Hausaufgaben, mündliche Präsentation, die dialogische Arbeit mit dem Partner, die Darstellung der Ergebnisse von Partner- und Gruppenarbeit, mündliche und schriftliche Überprüfung der Vokabelkenntnisse.
Sekundarstufe II
Grundlage für die Bewertung schriftlicher Arbeiten in der Sekundarstufe II sind die Vorgaben aus den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA-Bund/Englisch). Die integrative Sprachnote (Bewertung von Sprachrichtigkeit und Ausdrucksvermögen) macht 2/3 , die Inhaltsnote 1/3 der Gesamtnote aus.
Sprachliche Verstöße sind differenziert zu gewichten. Bewertet wird, ob und in welchem Umfang sie die Kommunikation mit dem Leser beeinträchtigen, wie häufig sie auftreten und ob sich daraus eine fehlende Kenntnis grammatikalischen Regeln schließen lässt.