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Regelungen bezüglich Unterrichtsversäumnis und Fehlzeiten       

 

Das Niedersächsische Schulgesetz legt fest, dass jeder Schüler und jede Schülerin verpflichtet ist, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Für den Fall, dass Unterricht versäumt wird, gelten an unserer Schule folgende Regelungen:

 

1. Krankmeldung und Entschuldigung

  • Kann ein Schüler / eine Schülerin aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule möglichst am ersten, spätestens am dritten Tag der Krankheit.

Telefon Sekretariat: 040 – 64 53 91 90

  • Wenn eine Klassenarbeit oder Klausur geschrieben wird, muss die telefonische Benachrichtigung am selben Tag erfolgen. Wenn eine entsprechende Mitteilung nicht vorliegt, wird in der Oberstufe eine Klausur mit ungenügend/ Null Punkten bewertet.
  • Am Tag der Rückkehr an die Schule ist bei dem /der Klassenlehrer/in eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten abzugeben. In der Kursstufe sind Entschuldigungen den Kurslehrkräften vorzulegen und dann bei dem/der Tutorin abzugeben.
  • Fehlt auch am 3. Tag nach der Wiederaufnahme des Schulbesuchs die schriftliche Entschuldigung, so werden die Fehlzeiten als unentschuldigt gewertet und die Erziehungsberechtigten werden informiert.

 

2. Antrag auf Unterrichtsbefreiung / Beurlaubung

  • Ist abzusehen, dass ein/e Schüler/in an einem bestimmten Tag nicht am Unterricht teilnehmen kann (z.B. wegen einer gesundheitlichen Untersuchung), so ist die Schule rechtzeitig vorher schriftlich zu informieren.
  • Anträge auf Unterrichtsbefreiung sind rechtzeitig vor dem betreffenden Anlass zu stellen. Für volljährige Schüler/innen gibt s hierfür Formblätter im Sekretariat.
  • Über die Befreiung von einzelnen Stunden entscheidet die Fachlehrkraft, bei einzelnen Tagen der/die Klassenlehrer/in, in Zweifelsfällen, bei mehrtägigen Beurlaubungen und bei solchen die an Ferien anschließen, entscheidet der Schulleiter.
  • Einte theoretische Führerscheinprüfung gilt nicht als Befreiungsgrund, da sie auch am Nachmittag abgelegt werden kann. Bei praktischen Führerscheinprüfungen, Bewerbungsgesprächen, Einstellungstests, Musterungen etc. muss der/die Schüler/in nachweisen, dass eine Terminverschiebung nicht möglich ist.

 

3. Krankmeldung während der Unterrichtszeit

  • Fühlt sich ein/e Schüler/in im Laufe der Unterrichtszeit nicht mehr in der Lage, am Unterricht teilzunehmen, so spricht er/sie die betreffende Lehrkraft an und begibt sich dann in das Sekretariat. Hier wird entschieden, ob es zu einem kurzen Aufenthalt im Krankenzimmer kommt, oder ob er /sie (evtl. in Begleitung eines Mitschülers/einer Mitschülerin)nach Hause oder zum Arzt entlassen wird. Die Erziehungsberechtigten werden informiert.

Wenn kein Kontakt zu den Erziehungsberechtigten möglich ist, muss auch in diesem Fall nachträglich eine schriftliche Entschuldigung abgegeben werden.

Seite zuletzt geändert am 21.01.2009, 22:00 Uhr von Ralph Werner-Dralle
 

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