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UMGANG MIT HAUSAUFGABEN

(verabschiedet: GEKO 2007-06-04)

 

Am Gymnasium Neu Wulmstorf wird mit Hausaufgaben im Rahmen des Erlasses verfahren, wo die Regelungen für die Schülerinnen/Schüler und die Lehrkräfte sehr klar formuliert sind (SVBl. 2/2005):

Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen

1. Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler. Je nach Altersstufe, Schulform, Fach und Unterrichtskonzeption kann die Hausaufgabenstellung insbesondere auf

  • die Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse Fertigkeiten und fachspezifischer Techniken,
  • die Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte und -abschnitte oder
  • die Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen und frei gewählten Themen ausgerichtet sein

 

Art und Umfang von Hausaufgaben im pädagogischen Konzept der Schule gehören zu den wesentlichen Angelegenheiten (§ 34 Abs. 1 NSchG), über die die Gesamtkonferenz zu beschließen hat. Die Verpflichtung der Lehrkräfte, Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften zu erörtern (§ 96 Abs. 4 NSchG), schließt auch die Erörterung der Hausaufgabenpraxis mit den Klassenelternschaften ein.

 

2. Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und in den Unterricht eingebunden sein. Es dürfen nur solche Hausaufgaben gestellt werden, deren selbstständige Erledigung den Schülerinnen und Schülern möglich ist. Für die Vorbereitung und Besprechung von Hausaufgaben ist eine angemessene Zeit im Unterricht vorzusehen. Die Schule würdigt die bei den Hausaufgaben gezeigten Schülerleistungen angemessen und fördert auch auf diese Weise die Motivation der Schülerinnen und Schüler. Hausaufgaben dürfen jedoch nicht mit Noten bewertet werden.

 

3. Bei der Stellung von Hausaufgaben ist das Alter und die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler sowie die Schülerteilnahme am Nachmittagsunterricht zu berücksichtigen.

Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand am Nachmittag sind

im Sek I – Bereich 1 – 2 Std., im Sek II – Bereich 2 – 3 Stunden.Auch durch Absprachen der Lehrkräfte untereinander sowie die differenzierte Aufgabenstellung wird der Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen. Für die Koordinierung ist die Klassenkonferenz zuständig

 

4. An den Tagen mit Unterricht, der nach 14 Uhr beginnt, ist im Sekundarbereich I bei der Stellung von Hausaufgaben für den folgenden Tag auf die besondere Belastung der Schülerinnen und Schüler durch Nachmittagsunterricht Rücksicht zu nehmen. Es dürfen im Primarbereich vom Freitag und im Sekundarbereich I vom Samstag keine Hausaufgaben zum folgenden Montag gestellt werden. Hausaufgabenstellungen über Ferienzeiten sind mit Ausnahme der Aufgabe einer Lektüre für z.B. den Deutsch- oder Fremdsprachenunterricht nicht zulässig.

 

 

Seite zuletzt geändert am 01.09.2009, 19:46 Uhr von Ralph Werner-Dralle
 

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