Schülerinnen und Schüler, sowie die Erziehungsberechtigten, haben folgende Möglichkeiten, sich über die individuelle Lernentwicklung zu informieren:
1.Die Lehrkräfte sind telefonisch oder persönlich erreichbar. In der Regel werden die Schüler/innen den Kontaktherstellen, oder die Eltern verabreden direkt oder über das Sekretariat einen Gesprächstermin.
2.Die Lehrkräfte teilen den Schüler/innen mindestens einmal pro Halbjahr einen „Zwischenstand“ der Leistungsbewertung mit und geben auch Gelegenheit zum Gespräch.
3.Nach den Halbjahreszeugnissen findet der übliche Elternsprechtag statt.
4.Für die Jahrgänge 5 und 6 stellen die Klassenlehrer und Fachlehrer mit vielen Stunden in der betr. Klasse zusätzlich zum Elternsprechtag Sprechzeiten zur Verfügung.
5.Einzelne Schüler/innen der Jahrgänge 5 und 6, über die auf einer Pädagogischen Dienstbesprechung gesprochen wurde, werden von den Klassenlehrern zu einer „Schülerberatungsstunde“ während der Unterrichtszeit eingeladen.
6.Für die Eingangsphase der 5. Klassen gilt die folgende besondere Regelung,
über die die Eltern von den Klassenlehrer/innen informiert werden:
Rückmeldung an Eltern über die Leistungen ihrer Kinder
und den Umgang mit den Schullaufbahnempfehlungen
Es ist für alle Eltern wichtig zu wissen, wie sich ihr Kind an der neuen Schule „so macht“. Daher sind entsprechende Anfragen grundsätzlich ein gutes Zeichen für ein Interesse der Eltern an der Schulsituation der Kinder. Diese Fragen stellen aber auch einen Widerspruch zu der Forderung dar, wir sollten uns nicht vorschnell ein Urteil bilden.
Für die Lehrer ist es schwierig, die Kinder frühzeitig einzuschätzen – man will ja zunächst einen ersten Eindruck gewinnen und diesen dann überprüfen. Durch das Fachlehrerprinzip ist es für uns oft schwer, alle unsere SchülerInnen schnell gut zu kennen und einzuschätzen.
Das folgende Verfahren stellt sicher, wie wir eine faire und fundierte erste Einschätzunggewinnen und eine erste Rückmeldung geben, ohne dass alle Eltern mit allen Fachlehrern sprechen müssen, und ohne dass wir den Eltern zu einem zu frühen Zeitpunkt Auskunft geben.
An unserer Schule hat sich folgendes Verfahren bewährt:
a) Für die Sammlung der Informationen und die ersten Elternkontakte sind dieKlassenlehrer/innen zuständig.
b) In den ersten 10 – 12 Wochen wird die Laufbahnempfehlung der GS nicht eingesehen, um jedem Verdacht zu begegnen, wir könnten voreingenommen sein.
c) Der/die zuständige Koordinator/in sichtet die Zeugnisse und Gutachten darauf hin, welche Schüler/innen am LRS - Förderunterricht teilnehmen sollen (s. Förder-Konzept).
d) Wenn im Ausnahmefall ein Kind durch sehr schlechte Leistungen oder extremesVerhalten auffällt, ist es unsere pädagogische Pflicht, das GS-Gutachtenumgehend einzusehen, um Hintergrundinformationen zu bekommen.
e) Wenn die ersten Klassenarbeiten und Tests geschrieben sind und eine ersteEinschätzung möglich ist, finden im November Pädagogische Klassenbesprechungenstatt, in denen die Lehrerschaft der Klasse über alle SchülerInnen spricht und einerstes Gesamtbild entsteht. Die Gutachten der GS werden hinzugezogen wo esnötig erscheint. Hier werden auch für einzelne Schüler die Dokumentationsbögen über dieindividuellen Stärken und/oder Schwächen ausgefüllt.
f) Nach der Sammlung dieser ersten Eindrücke erhalten die Eltern durch die Klassenlehrer/innen eine erste Rückmeldung: Einzelne Eltern, deren Kinder Probleme in den Leistungen oder im Verhalten haben, werden persönlich kontaktiert. In Fällen extrem schlechter Leistungen kann auch schon der Rat gegeben werden, das Kind zu Beginn des 2. Halbjahres an die Realschule umzuschulen. Die anderen Eltern erhalten eine kurze schriftliche oder telefonische Mitteilung in dem Sinne, dass „alles gut bis mittelmäßig läuft,dass es keine Probleme gibt und kein akuter Gesprächsbedarf besteht“. Für diese Mitteilungsteht ein standardisiertes Anschreiben zur Verfügung. Dort wird auf den Elternsprechtag Anfang Februar verwiesen.
Seite zuletzt geändert am 01.09.2009, 19:47 Uhr von Ralph Werner-Dralle